Schulsozialarbeit...
… unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung und Lösung persönlicher oder sozialer Probleme
… bietet Eltern Unterstützung bei Erziehungsfragen
… fördert die Kooperation zwischen Schule und Elternhaus
… vermittelt bei Konflikten
… führt präventive Angebote für Schulklassen und Kriseninterventionen durch
… setzt sich für eine gesunde Schulentwicklung ein
… bezieht bei Bedarf andere Fachstellen mit ein
… fördert die gesunde Entwicklung und die Eigenverantwortung von Schülerinnen und Schülern
Beziehungen verbinden Menschen und sind Basis lebenslangen Lernens. Wir fördern die Gestaltung von Beziehungen, welche von Respekt, Vertrauen und Fairness geprägt sind.
Wir motivieren Kinder und Jugendlichen, ihr Potenzial zu entdecken. Wir ermutigen sie, ihre Ressourcen wahrzunehmen und weiter zu entwickeln. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe und begleiten Kinder und Jugendliche dabei, ihren Zielen näherzukommen.
Vielfalt wird als Chance genutzt. Wir sehen Vielfalt als Ursprung und Grundlage der gegenseitigen Akzeptanz. Wir achten Vielfalt und gestalten gemeinsam ein wertschätzendes Klima.
Wir sind kreativ und entwickeln gemeinsam Neues. Wir begleiten und unterstützen auf Wunsch den Prozess zur Entfaltung der Persönlichkeit. Der Entwicklungsprozess der Schule wird gemeinsam gestaltet und hat die gesellschaftlichen Entwicklungen im Blickfeld
Wir geben Raum und Zeit zur Entfaltung. Wir fördern die Partizipation und die Kreativität der Beteiligten im Lebensraum Schule. Wir stehen im Lebensraum Schule ein für den respektvollen Umgang untereinander.
Die Angebote der Schulsozialarbeit sind grundsätzlich freiwillig und sollen niederschwellig zugänglich sein. Niederschwelligkeit bedeutet für das Zielpublikum: ein einfacher und freier Zugang zu den Angeboten der Schulsozialarbeit. Es sind ganz wenige Zugangsbedingungen definiert und es sollen keine langwierigen Vorabklärungen oder Wartezeiten bestehen. Die Schulsozialarbeit ist während definierten Zeiten im Schulhaus tätig und kann persönlich oder telefonisch (ohne Formalitäten) von Kindern/Jugendlichen, Eltern und Lehrpersonen kontaktiert werden.
Eigeninitiative der Kinder und Jugendlichen
Schulsozialarbeit ist für die Kinder und Jugendlichen an der Schule präsent. Sie können ihre Anliegen sowohl selber als auch mit Hilfe der Lehrperson an die Schulsozialarbeit herantragen. Ein Erstkontakt kann während der Unterrichtszeit erfolgen – mit entsprechender Information an die Lehrperson. Auch Eltern und Erziehungsberechtigte können Kinder und Jugendliche motivieren, die Schulsozialarbeit aufzusuchen.
Anfragen der Eltern
Eltern können sich bei Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes, bei Schwierigkeiten in der Schule oder mit Fragen im Umgang mit ihren Kindern direkt an die Schulsozialarbeit wenden. Eltern werden von der Schulsozialarbeit beraten und bei Bedarf an weitere geeignete Fachstellen vermittelt.
Verpflichtung
Lehrpersonen können nach Absprache mit den Schulsozialarbeitenden Kinder und Jugendliche für maximal zwei Beratungsgespräche anmelden. Diese beiden Beratungsgespräche sind für Kinder und Jugendliche verpflichtend. Danach entscheidet das Kind, der Jugendliche selbst über das weitere Vorgehen.
Schulisches Gespräch
Auf Anfrage der Lehrperson kann die Schulsozialarbeit zu einem Elterngespräch zugezogen werden. So wird einen Erstkontakt zwischen den Eltern und der Schulsozialarbeit möglich. Daran anschliessende Beratungsgespräche können von Eltern auf Wunsch weiter in Anspruch genommen werden.
Schulsozialarbeit ist eine unabhängige Beratungsstelle für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. Grundlage unserer Tätigkeit ist eine systemisch-lösungsorientierte Haltung. Wir nutzen vorhandene Ressourcen und Stärken und beziehen zur Lösung von Problemen das Umfeld mit ein. Schulsozialarbeit orientiert sich an der UN-Kinderrechtskonvention und trägt dazu bei, Benachteiligungen zu verhindern sowie Gefährdungen zu vermeiden. Unser Angebot ist grundsätzlich freiwillig, unentgeltlich und vertraulich.
Die Schulsozialarbeit arbeitet präventiv, alltags- und ressourcenorientiert und nimmt die Lebenssituationen und Potentiale ihrer Ziel- und Anspruchsgruppen ganzheitlich wahr und beteiligt diese an Entscheidungsprozessen. Die Niederschwelligkeit und Freiwilligkeit sind tragende Grundhaltungen der Schulsozialarbeit. Sie anerkennt die Kinder und Jugendlichen als Beteiligte in verschiedenen Lebenswelten und Systemen und fördert sie adäquat im Erwerb sozialer Kompetenzen. Sie arbeitet vernetzt mit schulinternen und externen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Qualitätssicherung der professionellen Arbeit wird durch methodisches Überprüfen des eigenen Handelns mittels wissenschaftlicher Untersuchungen, Supervision, Intervision und/oder kollegialer Beratung erreicht. Die Schulsozialarbeit bedient sich zur Zielerreichung verschiedener, anerkannter Methoden.
Die Schulsozialarbeit erstellt keine isolierten Problemanalysen (nach dem Motto: Wer ist schuld?), sondern bietet systemisch orientierte und vernetzte Lösungs- und Entwicklungsprozesse an. Dabei wird auf bereits vorhandenen Stärken aufgebaut, und gemeinsam mit den Beteiligten ein stimmiger Lösungsweg gesucht und entwickelt. Dadurch werden neue Perspektiven umgesetzt, die zusätzliche Wahlmöglichkeiten schaffen und förderliche, neue Entwürfe begünstigen. Mit dieser Haltung kann Perspektivenvielfalt entstehen und nutzbar gemacht werden.
Die Schulsozialarbeitenden unterstehen der beruflichen Schweigepflicht.
Kooperation ist eine auf freiwilliger Basis beruhende Interaktion zwischen zwei oder mehreren Partnern beziehungsweise Organisationen um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Kooperation wird als steter Prozess verstanden. Der Arbeitsort Schule wird von beiden Professionen als eine der zentralen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen verstanden. Die Weiterentwicklung dieses Systems zum Wohle der Beteiligten ist ein gemeinsames Ziel.
Die Kooperation von Schulleitung, Lehrerschaft und Schulsozialarbeit hat den Zweck, eine möglichst ganzheitliche Entwicklung und Bildung von Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Die Kooperation gelingt nur, wenn sich die beteiligten Professionen auf Augenhöhe, mit Wertschätzung, Transparenz, Vertrauen und der Bereitschaft begegnen, andere Perspektiven einzunehmen. Die Zusammenarbeit mit den (Fach-)Lehrpersonen ist für die Schulsozialarbeit von zentraler Bedeutung. Lehrpersonen sind ein wichtiger Bestandteil eines Frühwarnsystems, auf das die Schulsozialarbeit angewiesen ist. Für die erfolgreiche Zusammenarbeit im System Schule ist der regelmässige Austausch mit den Schulleitungen zentral. Es geht dabei insbesondere um Klärungen im operativen Bereich; um Entwicklung und Planung von Integrations- und Präventionsmassnahmen, um Sensibilisierung bezüglich problematischer Entwicklungen und Tendenzen, um Vermittlung weiterführender Angebote und um die Früherkennung.
Es bestehen jedoch unterschiedliche gesetzliche Aufträge und die Professionen sind unterschiedlichen beruflichen Traditionen und Sichtweisen verpflichtet. Da die Dienstwege der Arbeitsfelder Schule und Schulsozialarbeit getrennt voneinander verlaufen und die Schulsozialarbeit niederschwellig im Schulalltag stattfindet, ist der Gleichwertigkeit der Professionen sowie deren Eigenständigkeit in ihrer Fachlichkeit besonders Rechnung zu tragen.
Die Schulen Rapperswil – Jona und Eschenbach können auf verschiedene interne und externe Fachstellen zurückgreifen und haben bereits vielfältige und teilweise institutionalisierte Erfahrungen mit Angeboten dieser Fachstellen. Die Schulsozialarbeit vernetzt den schulischen Lebensraum mit den Kinder- und Jugendhilfeleistungen. Die Schulsozialarbeit verschafft sich einen Überblick über diese spezialisierten Dienstleistungen, vernetzt sich mit den Anbietern und führt einen regelmässigen Fachaustausch mit den Mitarbeitenden der Fachstellen.
In der Fallarbeit werden die spezialisierten Dienstleistungen situationsbezogen und im Einverständnis mit den Klienten genutzt. Es können auch gemeinsame Angebote oder Kombinationen von verschiedenen Behandlungen umgesetzt werden. Die Schulsozialarbeit ist aktiv um eine zielgerichtete Vernetzung und Kooperation mit allen schulinternen und –externen Fachstellen bemüht.
Es gehört zu den Kernaufgaben der Schulsozialarbeit, einen Bezug zur Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen herzustellen und das Erfahrungs-, Handlungs- und Lernpotential ihres Umfeldes zu nutzen. Schulsozialarbeit unterstützt die Schule bei der Öffnung ins Gemeinwesen.
Die Schulsozialarbeit zeichnet sich durch Niederschwelligkeit und Freiwilligkeit aus. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, gilt es, die Dokumentation von Fällen entsprechend verhältnismässig zu gestalten und nur diejenigen Daten zu erfassen, die für die Arbeit und zu statistischen Zwecken notwendig sind. Schulsozialarbeitende achten darauf, dass die von ihnen erfassten Daten nicht unbefugten Dritten zugänglich sind. Elektronisch gespeicherte Daten werden entsprechend mit Passwörtern geschützt und ausgedruckte Unterlagen eingeschlossen. Personendaten, die schützenswerten Charakter haben, werden grundsätzlich nicht weitergegeben.
Bei der Bearbeitung der Daten ist vom Grundsatz der Transparenz auszugehen. Die datenbearbeitende Person bezieht den Klienten/Nutzer oder die Klientin/Nutzerin in die Bearbeitung der Daten mit ein. Die Daten sind so zu führen und aufzubewahren, dass sie jederzeit greifbar sind, um dem Auskunftsbedürfnis der betroffenen Person nachkommen zu können.
Bei der beruflichen Schweigepflicht steht der Schutz der Geheimsphäre der Klient/innen im Zentrum. Geschützt wird aber auch die Fachperson, da es zu ihrer persönlichen Freiheit gehört, dass sie über die erfahrenen Geheimnisse Schweigen bewahren darf. Die Schweigepflicht stellt eine wichtige Grundlage für das Vertrauensverhältnis dar. Dies fordert ein generelles Vertrauen in eine fachgerechte Ausübung der Schulsozialarbeit. Die Weitergabe von Informationen und Daten erfolgt erst nach vorgängiger Absprache mit den Beteiligten.
In Situationen mit hoher Gefährdung sind Schulsozialarbeitende ihrer Fachbereichsleitung gegenüber meldepflichtig. Die Fachbereichsleitung entscheidet über das weitere Vorgehen. Mit der internen Meldepflicht wird gewährleistet, dass hoch gefährdete Kinder und Jugendliche den entsprechenden Schutz erhalten.
Der Fachbereich Schulsozialarbeit richtet sich sowohl nach dem Berufskodex der Sozialtätigen, als auch nach den Empfehlungen der Berufsverbände zur Falldokumentation und Statistik.